Informationen für die Oberstufe

Aktuell findet regulärer Schulbetrieb statt.

Coronatests zum Ferienende                                                                               Oktober 2021

Liebe Schüler*innen und Eltern,

wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ferien!

Bereits jetzt denken wir aber auch an die Zeit danach: Wir alle möchten nach den Ferien möglichst sicher in den Schulbetrieb starten, um dann ab November auf die Masken am Sitzplatz verzichten zu können. Daher bitten wir alle Schüler*innen dringend, sich am Ende der Ferien im Testzentrum auf das Coronavirus testen zu lassen. Dies ist für Kinder und Jugendliche weiterhin kostenlos. Natürlich werden auch die Selbsttests in der Schule nach den Herbstferien fortgeführt.

Beachten Sie bitte auch, dass Schüler*innen in den Ferien nicht mehr automatisch als getestet gelten. Ungeimpfte Schülerinnen müssen also für Veranstaltungen mit 3G-Regel in den Herbstferien einen Testnachweis erbringen.

Das Schulministerium erinnert auch an Testungen insbesondere von Reiserückkehrern:

„Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).“

Liebe Erziehungsberechtigte,

 erneut werden wir Sie zu den geplanten Elternsprechtagen am 05. und 11. Mai 2021  nicht persönlich in der Schule begrüßen können. Dies bedauern wir sehr, bieten aber als Alternative Gesprächstermine per Telefon oder IServ-Videokonferenz an.

Für Schüler*innen der Oberstufe nehmen Sie bitte per E-Mail direkt mit den Fachlehrer*innen Kontakt auf.

Mit freundlichen Grüßen

Gaby Lütkehellweg

Schulleiterin

Stand 16.04.2021

Ab dem 19.04.2021 Wechselunterricht für alle Schüler*innen:

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

ab dem 19. April beginnt in NRW wieder der Präsenzunterricht mit halbierten Lerngruppen im Wechselmodell auch für alle übrigen Jahrgänge. Damit dies möglich ist, gilt eine testpflicht (siehe Informationen auf der Startseite) und wir wir gemäß der Vorgaben des Schulministeriums einige Festlegungen zur Ausgestaltung des Wechselunterrichtes getroffen und unser Hygienekonzept ergänzt.

In Freistunden hält sich die Q1 an den Lerninseln auf, die EF im Lichthof und an den Tischen Richtung Ostflügel. Bitte tragen Sie sich in die ausliegenden Listen ein. Die Q2 sollte wegen der Beschränkung des Präsenzunterrichtes auf die Abiturfächer keine Freistunden haben.

Sie finden hier weitere Informationen für die Einführungsphase:

  Wechselunterricht für die Einführungsphase

Der Kiosk ist ab 8 Uhr geöffnet.

Weiterhin gelten verpflichtend folgende Hygieneregeln, die insbesondere wegen der neuen Virusmutationen strikt einzuhalten sind:

  • Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt werden, dass die Schüler*innen keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Häufigste Symptome sind Husten, Fieber und Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, darf die Schule nicht betreten werden.
  • Auf dem gesamten Schulgelände muss eine medizinische Maske getragen werden (FFP2, KN95 oder OP-Maske).
  • Unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes sind die Hände zu desinfizieren oder mit Wasser und Seife gründlich zu waschen.
  • Die Sitzordnung im Unterrichtsraum wird zu Beginn dokumentiert und beibehalten, das Frühstück wird auf diesen festen Sitzplätzen eingenommen.
  • In den Pausen sind alle Schüler*innen im Freien:

Wenn wir gemeinsam diese Maßnahmen zum Infektionsschutz konsequent einhalten, verringern wir das Risiko einer Covid-19-Infektion für uns und unsere Mitmenschen!

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Gaby Lütkehellweg, Schulleiterin

Stand 20.02.2021

Anpassung der Abiturprüfungen 2021 in NRW 

Liebe Abiturient*innen, liebe Erziehungsberechtigte,

aufgrund einiger besorgter Nachfragen bzgl. der anstehenden Abiturprüfungen möchten wir Sie hier über die durch das Land NRW beschlossenen Maßnahmen informieren, die eine faire Prüfungssituation trotz der Corona-Pandemie zum Ziel haben:

Das Land NRW hat aufgrund der durch die Corona-Pandemie erforderlichen Phasen des Distanzunterrichts im vergangenen und aktuellen Schuljahr die Abiturprüfungen 2021 angepasst.

Zum einen wird es nach den Osterferien noch 9 Tage Unterricht in den Abiturfächern geben.

Zum anderen sind die Abituraufgaben individueller an die tatsächlich vermittelten Inhalte in den einzelnen Schulen angepasst: Die Auswahlmöglichkeiten der Lehrkräfte oder Schüler*innen wurden erhöht bzw. wird diese in zusätzlichen Fächern ermöglicht. Dadurch kann die Fachlehrkraft Aufgaben verstärkt aus den Themenbereichen wählen, die im regulären Präsenzunterricht behandelt wurden oder die Schüler*innen können – ihren Stärken entsprechend – besser auswählen.  Dies ist sinnvoller als generelle Anpassungen, da die Stoffverteilung innerhalb der Qualifikationsphase von Schule zu Schule variiert, wodurch jeweils andere Themen in den Distanzphasen behandelt wurden.

Da die Vorgaben für jedes Unterrichtsfach unterschiedlich sind, können Sie sich hier für die jeweiligen Abiturfächer informieren:

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/

Sollten weitere Anpassungen seitens des Schulministeriums vorgenommen werden, informieren wir über die Homepage und per E-Mail an die Abiturient*innen.

Wir wünschen allen eine gute Vorbereitungszeit und erfolgreiche Prüfungen!

Stand 11.02.2021

Weiterhin Distanzunterricht für die EF – Präsenzunterricht für die Qualifikationsphase ab 22.02.2021 :

Das Schulministerium teilt heute mit, dass für die Jahrgangsstufen 5 bis EF weiterhin Distanzunterricht stattfindet, zunächst befristet bis zum 05.März 2021.

Nach den beweglichen Ferientagen geht es somit am Dienstag (16.02.2021) zunächst für alle mit den bekannten Aufgabenformaten und Videostunden weiter.

Für die Schüler*innen der Qualifikationsphase 1 und 2 startet dann ab den 22. Februar Präsenzunterricht unter Einhaltung der Maßnahmen des Infektionsschutzes. Die Details werden allen Schüler*innen voraussichtlich am 18.02.2021 per E-Mail mitgeteilt.

Sollte aufgrund sinkender Inzidenzwerte auch für die EF vor dem 07. März Präsenzunterricht möglich sein, informieren wir alle Schüler*innen per E-Mail rechtzeitig.

Hinweis zum Sportunterricht:
Liebe Schüler*innen, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Sport und Bewegung sind gerade in diesen Zeiten, in denen Schüler*innen viel am eigenen Schreibtisch sitzen, sehr wichtig für die physische und psychische Gesundheit! Daher stellen unsere Lehrkräfte bewusst Aufgaben, die sportliche Betätigung erfordern.
Die Bezirksregierung bittet uns, folgende Information zum Sportunterricht auf Distanz weiterzugeben:
Bewegungsaufgaben / praktische Sportübungen sind hinsichtlich des Versicherungsschutzes als Hausaufgaben zu betrachten. Der Versicherungsschutz besteht somit über die eigene Krankenversicherung, nicht über die Unfallkasse NRW.
Wir gehen davon aus, dass die für den Sportunterricht zu erledigenden praktischen Aufgaben kein erhöhtes Unfallrisiko bergen, sondern im Gegenteil die Gesundheit stärken.

Weiterhin allen Schüler*innen viel Erfolg im Distanzunterricht und gute Gesundheit!

Gaby Lütkehellweg

Stand 28.01.2021

weiterhin Distanzunterricht:

Hier die Informationen des Schulministeriums zum Schulbetrieb ab dem 1. Februar 2021:

Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. (…)

Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich weiterhin auch für alle Abschlussklassen.

(Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-bis-12-februar-202)

Betreuungsangebote:

Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.

Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet. Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ggf. auch die Ausbildungsbetriebe, erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden. Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden. (Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/erweitertes-angebot-fuer-alle-klassen-und-jahrgangsstufen-1-bis-13-0)

Es wird über die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen der Europaschule Ostendorf-Gymnasium Kontakt mit den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler*innen aufgenommen, wenn es während des bisherigen Distanzunterrichtes entsprechende Hinweise  gab. Schüler*innen können sich auch aus eigener Initiative an Lehrkräfte oder den Schulsozialarbeiter wenden.

Stand: 24.01.2021

Zeugnisausgabe für die EF und Q1 am 29.01.2021:

Die Ausgabe der Zeugnisse und der noch nicht zurück gegebenen Klausuren erfolgt nach einem festen Zeitplan, um die Kontakte im Gebäude zu minimieren:

Jahrgang EF:      ab 9:00 Uhr in den Chemieräumen

Jahrgang Q1:      ab 8:00 Uhr in der Mensa

  • Die Jahrgänge werden jeweils in Gruppen aufgeteilt, beachten Sie bitte die Informationen dazu von Ihrer Jahrgangsstufenleitung!
  • Sie kommen bitte genau zu Ihrem Termin und halten im Gebäude Abstand zu allen Personen.
  • Das Zeugnis kann auch durch Eltern oder Geschwister abgeholt werden, es darf aber nur eine Person kommen.
  • Es besteht weiterhin „Maskenpflicht“, wir empfehlen OP- oder FFP2-Masken.
  • Wer aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zur Schule kommen möchte, erhält eine Zeugniskopie per Post. Diese versenden wir erst nach Abschluss der Zeugnisausgabe, sie wird also in der Folgewoche eintreffen. Das Original und die Klausuren verbleiben bis zum Wiederbeginn des Präsenzunterrichtes in der Schule.

Distanzunterricht ab dem 14.12.2020

Das Land NRW hat als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung am 11.12.2020 folgende Regelung für die Schulen bekannt gegeben:

Ab dem 14.12.2020 wird der Unterricht für die Jahrgänge 8 bis Q 2 als Distanzunterricht durchgeführt.

An den beiden Tagen nach den Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet, wie auch am 21. und 22. Dezember 2020, kein Unterricht statt.

Das Schulministerium NRW teilt mit, dass Klassenarbeiten und Klausuren planmäßig stattfinden können, wenn diese erforderlich sind. Laut Auskunft der oberen Schulaufsicht ist auch keine Reduzierung der Anzahl der Klausuren in der Qualifikationsphase erlaubt. Daher finden alle Klausuren wie geplant in der Schule statt. Wir nutzen hier große Räume, sodass die Infektionsgefahr durch den Mindestabstand möglichst gering gehalten wird.

Alle Informationen (Distanzaufgaben, Räume für Klausuren etc.) werden über den Schulserver IServ bekannt gegeben. Ihre Stufenleitung schickt Ihnen einen Stundenplan, in dem für jedes Fach eine Wochenstunde markiert ist, in der Sie die Lehrkraft über das IServ-Videotool kontaktieren. Wenn es hier zu Überschneidungen mit Klausurterminen kommt, kann diese online-Präsenz entfallen. Wenden Sie sich bei Unklarkeiten bitte per E-Mail oder IServ-Messenger direkt an Ihre Fachlehrkräfte.

Wir hoffen, durch diese Maßnahmen einen Beitrag zur erforderlichen Kontaktreduzierung leisten zu können. Ihnen allen wünschen wir Gesundheit und Wohlergehen für die Vorweihnachtszeit,

Gaby Lütkehellweg und die erweiterte Schulleitung

Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020
„Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche
demnach zwei Unterrichtstage. In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem
Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.
Die längerfristigen Pläne von Schulen für die Termine von Klausuren und der Jahresrhythmus der Weiterbildungskollegs bedingen einige Ausnahmen:

Klausuren in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg
Falls die Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien ihre für den 21. oder 22. Dezember 2020 geplanten Klausuren oder mündlichen Prüfungen als Ersatz für Klausuren nicht problemlos verschieben können, kann es trotz Unterrichtsfrei bei diesen Terminen verbleiben.“ (Auszug aus der Schulmail des MSB NRW vom 23.11.2020)

Hinweis: Die Klausuren in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 finden wie geplant auch am 21. und 22. Dezember statt, da es sonst zu einer Überschreitung der zulässigen Klausurzahl pro Woche kommen würde.

Informationen zum Unterricht nach den Sommerferien

Liebe Schüler*innen,

wir freuen uns, Sie nach den Ferien wieder vollzählig bei uns begrüßen zu können!

Einige Dinge gilt es jedoch aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation zu beachten:

  • Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt werden, dass die Schüler*innen keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Häufigste Symptome sind Husten, Fieber und Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist die individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
  • Wer nach dem 28. Juli aus einem Corona-Risikogebiet zurückgekehrt ist, muss einen negativen Corona-Test nachweisen oder die 14-Tägige Quarantäne einhalten.
  • Das Schulgelände darf während des Schulbetriebes nur von Schüler*innen und Lehrkräften betreten werden. Eltern vereinbaren in dringenden Fällen telefonisch Termine über das Sekretariat / die Lehrkräfte, die außerhalb der Pausenzeiten liegen. Die Elternabende, die Einschulung der Klassen 5 und sonstige Gremienarbeit dürfen stattfinden. Bei Betreten des Schulgelänndes gilt für alle die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Es gibt spezielle Hygieneregeln, die unbedingt einzuhalten sind, damit wir alle gesund bleiben:

  Hygieneregeln für Schüler*innen ab Juni 2021

Die Mund-Nasen-Bedeckung

Verwendet werden können die üblichen Einmalmasken oder Alltagsmasken aus Stoff. Visiere sind wegen des geringen Schutzes vor Aerosolen nicht geeignet. Allerdings können Schüler*innen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass aus medizinischer Sicht von der Mund-Nasen-Bedeckung abgeraten wird. Diese Schüler*innen verwenden dann ein Visier.

Ebenso dürfen Lehrkräfte im Unterricht Visiere nutzen, wenn sie den Mindestabstand einhalten.

Bitte um Unterstützung:

Da die Spender für das Handdesinfektionsmittel erst Mitte August geliefert werden, bitten wir bis dahin möglichst ein eigenes Mittel mitzubringen.

Dadurch wird die Warteschlange an den Waschbecken deutlich verkürzt!!!

Wir wünschen Ihnen allen einen schönen Start!

Eure Lehrkräfte und die Schulleitung

Informationen zu den Schulfahrten im Schuljahr 2020/21:

Das Ministerium hat uns informiert, dass alle Fahrten ins Ausland bis zu den Herbstferien nicht stattfinden dürfen. Die Studienfahrten der aktuellen Q2 im August entfallen somit leider. Das Land trägt die Stornierungskosten, jedoch wird die Auszahlung erst ab September erfolgen.

Die Fahrt nach Haus Neuland in der EF  findet voraussichtlich vom1.2.2021 bis 3.2.2021statt.