Mitteilungen  
Präsenzunterricht ab Juni

[UPDATE: 27.05.2021, 19:30 Uhr]

Sofern der 7-Tage-Inzidenzwert des Kreises Soest unter 100 bleibt, kommen ab dem 1. Juni 2021 wieder alle Schüler*innen zusammen in den Unterricht. Die Hygieneregeln (medizinische Maske, Handhygiene und Corona-Selbsttest) gelten weiterhin.

Der Nachmittagsunterricht findet ab Klasse 8 nach Stundenplan statt. Der Kiosk bietet warme Snacks, die Mensa ist nicht geöffnet.

Für die Klassen 5 bis 7 endet der Unterricht nach der 6. Stunde, um den jüngeren Schüler*innen die Zeit mit Maske zu verringern.

Die Hausaufgabenbetreuung für die Klassen 5/6 findet auf Wunsch wieder regulär statt, hier wird eine Maskenpause auf Abstand eingerichtet.

Für die Schüler*innen, die mit dem Bus zur Schule kommen, gilt:

In den A-Wochen (erstmals am 07.06.2021) sollen die Bus-Schüler*innen der Jahrgänge 8 bis EF den Bus eine Stunde später nehmen, sofern sie keine Klassenarbeiten / Klausuren schreiben.

In den B-Wochen (erstmals am 01.06.2021) sollen die Bus-Schüler*innen der Jahrgänge 5 bis 7 den Bus eine Stunde später nehmen, sofern sie keine Klassenarbeiten schreiben.

Aus einigen Richtungen kommen die Bus-Schüler*innen somit erst gegen 8:55 Uhr in der Schule an, das vorherige Fehlen ist natürlich entschuldigt.

Sollten die Busse trotzdem zu voll sein, melden Sie uns bitte die betroffene Buslinie.

Die vollständigen Hygieneregeln finden Sie hier:

  Hygieneregeln für Schüler*innen ab Juni 2021

 

Stand 14.04.2021

Ab dem 19.04.2021 beginnt der Wechselunterricht in halben Lerngruppen auch für die Jahrgänge 5 bis EF. Es starten in der ersten Woche diejenigen Schüler*innen, die in der Woche vor den Osterferien Distanzunterricht hatten.

Sie finden die Gruppeneinteilung nach Jahrgängen unter dem Menuepunkt „Coronavirus – Informationen für die Klassen 5-9“ bzw. „Informationen für die Oberstufe“.

Zudem gibt es für die Jahrgänge 5 und 6 das Angebot der Notbetreuung auch in den Distanzwochen des Kindes.

Voraussetzung für den Schulbesuch ist die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests, die in der Schule unter Aufsicht einer Lehrkraft durchgeführt werden. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Ab dem 3.5.2021 steht der Nachweis einer Immunisierung gemäß § 4 Absatz 5 der Coronaschutzverordnung dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich.

Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch

  1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung ge-gen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nuk-leinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikati-onstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder
  3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impf-stoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.“

Informationen zu den Selbsttests finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Anwendung der bei uns aktuell verwendeten Tests wird hier erklärt: Anwendung Selbsttest

Bitte beachten Sie, dass dieser Schnelltest zwar einen deutlichen Hinweis auf eine mögliche Corona-Infektion gibt, aber nicht mit einem Befund durch einen PCR-Test gleichzusetzen ist. Sollte ein Test ein postives Ergebnis anzeigen, wird die betroffene Person isoliert und die Eltern sorgen für einen PCR-Test.

In einem solchen Fall kann die übrige Lerngruppe zunächst in der Schule verbleiben, da der Test direkt nach Eintreffen in der Schule durchgeführt wurde und auch die Mitschüler*innen ja gerade einen Schnelltest durchgeführt haben.

Gaby Lütkehellweg

 

 

Stand 12.03.2021

Ab dem 15.03.2021 Wechselunterricht:

Ab dem 15.03.2021 beginnt für alle Jahrgänge im wöchentlichen Wechsel Präsenzunterricht in geteilten Gruppen. Details hierzu, insbesondere die Gruppeneinteilung, finden Sie unter dem Menuepunkt „Coronavirus-Informationen für die Jahrgänge 5-9“ bzw. „Informationen für die Oberstufe“.

Der Kiosk wird in den beiden großen Pausen geöffnet haben.

Stand 19.02.2021

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

wie heute in den Medien berichtet, wurde die Corona-Betreuungsverordnung, die für uns als Schule gilt, aktualisiert:
Ab dem 22.02.2021 müssen alle Personen auf dem Schulgelände medizinische Masken tragen, die bisherigen Alltagsmasken reichen nicht.
Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).

Dies betrifft zunächst die Schüler*innen der Qualifikationsphase sowie die Schüler*innen der Notbetreuung. Da diese Regelung bereits seit einiger Zeit für den Einzelhandel und den ÖPNV gilt, haben sicher alle für den Start am Montag eine medizinische Maske zur Verfügung.

 

Mitteilung vom 11.02.2021:

Nach den beiden beweglichen Ferientagen geht am 16.02.2021 zunächst für alle Jahrgänge der Distanzunterricht in der bekannten Form weiter.

Das Schulministerium hat aber heute mitgeteilt, dass ab dem 22.02.2021die Abschlussjahrgänge (Qualifikationsphase 1 und 2) wieder in Präsenz unterrichtet werden dürfen!

Wir arbeiten nun die Details für den Unterricht unter Einhaltung des Infektionsschutzes aus und informieren in der kommenden Woche die Schüler*innen per E-Mail.

 

Verschiebung der beweglichen Ferientage um Karneval

Viele weiterführende  Schulen in Lippstadt sowie die Grundschulen haben daher den zunächst für den 16.02.2021 (Veilchendienstag) geplanten Ferientag auf den Brückentag nach Fronleichnam am 04.06.2021verschoben. Der Dringlichkeitsausschuss unserer Schulkonferenz hat zugestimmt, dass wir uns dieser Regelung anschließen.

Beibehalten werden der 12.02.2021 und der Rosenmontag (15.02.2021) als bewegliche Ferientage. An diesen beiden Tagen findet kein Videounterricht statt und es gibt keine Aufgaben für diese Tage.

Sollte das Ministerium entscheiden, dass am 15.02.2021 die Schulen (teilweise) wieder öffnen dürfen, wirkt der schulfreie Tag am Rosentmontag vielleicht auf den ersten Blick fragwürdig. Aus der Erfahrung der letzten Monate wissen wir jedoch, dass wir über eine solche Entscheidung und insbesondere die inhaltlichen Details (Art des möglichen Präsenzbetriebes, betroffene Jahrgänge etc.) häufig sehr kurzfristig in Kenntnis gesetzt wurden. Somit ermöglicht der unterrichtsfreie Rosenmontag uns in einem solchen Fall eine gewisse Planungszeit und die rechtzeitige Information aller Schüler*innen.

Wir denken, so eine gute Entscheidung im Sinne aller Beteiligten getroffen zu haben und sind gespannt, wie es nach Karneval weitergehen wird.

 

Konzept des Distanzunterrichtes:

An der Europaschule Ostendorf-Gymnasium hat sich eine Arbeitsgruppe seit Beginn des ersten Lockdowns intensiv mit der Thematik des Hybrid- und Distanzunterrichtes auseinandergesetzt. In Einklang mit den Empfehlungen des Ministeriums verfolgen wir dabei das Prinzip, soviel synchrones Lernen wie nötig und soviel asynchrones Lernen wie möglich anzubieten.

Wir möchten also nicht, dass unsere Schüler*innen sechs Stunden täglich passiv zuhörend vor einem Bildschirm sitzen, sondern wir möchten, dass jede(r) möglichst viel nach seinem eigenen Lerntempo, auch abhängig von den häuslichen Gegebenheiten, individuell lernen kann. Denn in der Möglichkeit individueller Gestaltung liegt die Stärke des Distanzunterrichtes, die wir durch attraktive Lernangebote über das Aufgabentool möglichst optimal nutzen wollen.

In jedem Fach gibt es aber einmal in der Woche eine für alle verpflichtende online-Präsenz, die jeweils im Stundenplan für die Distanzphase markiert ist. Diese online-Stunde kann zur Erklärung durch die Lehrkraft oder zum Fragenstellen durch die Lernenden genutzt werden, sie kann auch zwecks Bildung kleinerer Gruppen zeitlich aufgeteilt werden oder die Lerngruppe kann während der online-Stunde phasenweise in Gruppenräume aufgeteilt werden. Alle Schüler*innen haben zudem die Möglichkeit, ihre Lehrkräfte bei Problemen und Fragen über IServ zu kontaktieren.

Hier finden Sie unser schulinternes Konzept für Distanz- und Hybridunterricht:

  Konzept der Schule zum Distanzunterricht

Hier finden Sie ein Impulspapier und eine ausführliche Anleitung des Schulministeriums NRW:

  Impulspapier Distanzlernen

  Handreichung des Schulministeriums Distanzunterricht

Uns ist bewusst, dass jüngere Schüler*innen mehr Unterstützung bei der Strukturierung des „Lerntages“ benötigen, daher erhalten die unteren Klassen ihre Aufgaben nach Wochenstunden eingeteilt. In Rücksprache mit Elternvertreter*innen nach der ersten Lockdownphase werden aber auch hier die gesamten Wochenaufgaben am Montag bereitgestellt.

Auch für uns sind die Erfahrungen seit dem letzten Frühjahr neu, auch wir freuen uns auf die Rückkehr der Schüler*innen an die Schule! Aber bei allen Herausforderungen sehen wir auch die Chance, unsere Schüler*innen neue Lernwege aufzuzeigen, sie durch individuelles Lernen zu motivieren und ihre Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.

Gern können Schüler*innen und Eltern uns in diesem Vorhaben unterstützen, indem sie das Aufgabentool regelmäßig im Blick haben und uns konstruktive Rückmeldung zum Disnatzlernen zukommen lassen.

Ihre Lehrkräfte der Europaschule Ostendorf-Gymnasium