Schulfahrten und Schulveranstaltungen

Schulfahrten und Schulveranstaltungen: Das MSB hat am 24.03.2020 per Erlass verfügt, dass im aktuellen Schuljahr keine Schulfahrten meht stattfinden dürfen. Bei uns betrifft dies besonders den Jahrgang 7 (Brighton-Fahrt und Language-Week). Bitte tätigen Sie für diese Zwecke keine Zahlungen mehr, die Erstattung der bisherigen Zahlungseingänge erfolgt, sobald wir die Übernahme der Storno-Kosten durch das Land NRW organisiert haben.

Auch Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten oder Projekte mit außerschulischen Partnern sind bis zu den Sommerferien nicht mehr zulässig, sodass z.B. unser Sportfest und der Wandertag in der letzten Schulwoche entfallen.

Language Week der Klassen 7a und 7c: Da die die Language Week leider ausfallen muss, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihrer IBAN und ihrem Familiennamen an Frau Schröder: stella.reisch@eoglp.de

Elternsprechtag: Auch unseren Elternsprechtag müssen wir in diesem Jahr ebenfalls auf Distanz durchführen. Die Klassenleitung wird Sie an einem der beiden Sprechtage (28.04.2020 oder 07.05.2020) telefonisch kontaktieren, wenn aus schulischer Sicht Gesprächsbedarf besteht. Sollten Sie Ihrerseits ein Gespräch mit einer Fachlehrkraft oder der Klassenleitung wünschen, kontaktieren Sie die Lehrkraft bitte über deren schulische E-Mail-Adresse:  https://ostendorf-gymnasium.de/vereine/kollegium-und-verwaltungsteam/

 

Information vom 30.03.2020: Das Betriebspraktikum in der EF muss entfallen

Liebe Schüler*innen  der EF,

mit Erlass vom 24.03.2020 darf es im aktuellen Schuljahr keine Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten oder mit außerschulischen Partnern geben. Für die Berufsorientierung bedeutet dies, dass an Schulen, die bereits im Jahrgang 9 ein Praktikum durchgeführt haben, das zweite Betriebspraktikum entfällt.

Ausnahmegenehmigungen können individuell getroffen werden für diejenigen, die nach den Sommerferien eine Ausbildung im Praktikumsbetrieb beginnen wollen. Auch Neuzugänge in unsere EF, die in der Sekundarstufe I noch kein Praktikum absolviert haben, können ein Praktikum beantragen. Auslandspraktika, die nicht von Einreiseverboten betroffen sind, können auf eigenen Wunsch hin stattfinden. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf einer Ausnahmegenehmigung bis zum 10.04.2020 mit Frau Tomanski in Verbindung: anna-lena.tomanski@ostendorf-gymnasium.de

Die Information der Praktikumsbetriebe erfolgt nach den Osterferien durch die Schule, soweit Sie uns bis dahin Ihren Betrieb mitgeteilt haben. Grundsätzlich empfehlen wir zusätzlich eine persönliche Kontaktaufnahme Ihrerseits, um dem Betrieb für den zugesagten Platz zu danken und um Verständnis für die Absage zu bitten.

Bleiben Sie alle weiterhin gesund und halten Sie die entsprechenden Schutzmaßnahmen strikt ein,

Gaby Lütkehellweg