Informationen des Schulministeriums NRW

Das Schulministerium NRW informiert über das Bildungsportal tagesaktuell zu vielen schulrelevanten Themen:

Link zum Bildungsportal NRW

 

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW informiert über die beiden unterrichtsfreien Tage vor den Weihnachtsferien:

Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020
„Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage. In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.
Die längerfristigen Pläne von Schulen für die Termine von Klausuren und der Jahresrhythmus der Weiterbildungskollegs bedingen einige Ausnahmen:

Klausuren in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg
Falls die Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien ihre für den 21. oder 22. Dezember 2020 geplanten Klausuren oder mündlichen Prüfungen als Ersatz für Klausuren nicht problemlos verschieben können, kann es trotz Unterrichtsfrei bei diesen Terminen verbleiben. (…)“

Hinweis: Die Klausuren in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 finden wie geplant auch am 21. und 22. Dezember statt, da es sonst zu einer Überschreitung der zulässigen Klausurzahl pro Woche kommen würde.

Notbetreuung

„Die  Schulen haben weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen. Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. (…)

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen. Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.(…)“

Hinweis: Hier finden Sie den Antrag auf Notbetreuung für Schüler*innen der Klassen 5/6, den Sie bei Bedarf bitte bis zum 07.12.2020 bei der Schule einreichen.

 

Tagesaktuelle Informationen des Ministeriums finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html