Leistungsbewertung
Allgemeines Konzept zur Leistungsbeurteilung der Europaschule Ostendorf-Gymnasium
Beschluss der Lehrerkonferenz vom 14.01.2020
Leistungsbewertung aus pädagogischer Sicht
Ziel der Leistungsbewertung ist es, den Stand des Lernprozesses für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler festzustellen, um auf diese Weise eine Grundlage für die individuelle Leistungsentwicklung und –förderung zu schaffen. Dabei müssen die unterschiedlichen Lerntypen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Wichtig für die Lernenden ist dabei die Kenntnis darüber, was von ihnen bei einer Leistungsfeststellung erwartet wird und welche Kriterien zur Bewertung herangezogen werden. Selbstverständlich muss der Unterricht eine angemessene Vorbereitung auf Inhalt und Form der Leistungsüberprüfung gewährleisten.
Von großer Bedeutung ist dabei auch die Transparenz der Leistungsermittlung, denn nur wer weiß, wohin er will, kann seine Ziele erreichen. Zunehmende Selbstständigkeit im Prozess des Lernens ist ein übergeordnetes Ziel und setzt damit voraus, dass die Schülerinnen und Schüler zum einen genau wissen, was von ihnen in einer Leistungsüberprüfung erwartet wird, und zum anderen, welche Bewertungskriterien zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus sind klare, kompetenzorientierte Ergebnisrückmeldungen sehr bedeutsam, damit die Lernenden in die Lage versetzt werden, geeignete Konsequenzen für zukünftiges Lernen zu ziehen. Hier ist es Aufgabe der Unterrichtenden, auf der Grundlage von individuellen Beobachtungen gezielte „Hilfestellungen“, Auskünfte und Anregungen zu geben.
Vorbemerkungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Das vorliegende Konzept zur Leistungsbewertung (pdf-Datei) soll dazu dienen, allen am Schulleben Beteiligten die Leistungsbewertung transparent und nachvollziehbar darzulegen.
Den Beginn macht hier die pädagogische Bedeutung der schulischen Leistungsbeurteilung unter besonderer Berücksichtigung außerunterrichtlichen Engagements. Es folgen Ausführungen zu den unterschiedlichen Formen der Leistungsbewertung.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Beurteilung von Schülerleistungen in den Sekundarstufen I und II liefern das Schulgesetz (SchG NRW § 48), die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I (APO-SI, §6) und die Sekundarstufe II (APO-GOSt, §13-§17). Hinzu kommen eine Reihe von Erlassen und Hinweisen, z.B. der Erlass zu Zentralen Lernstandserhebungen (BASS 12-32 Nr. 4), der LRS-Erlass (BASS 14-01 Nr.1) und die Hinweise zur Gewährung von Nachteilsausgleichen (APO-SI, §6.9 bzw. APO-GOSt, §13.7).
Fachspezifische Grundsätze der Leistungsbeurteilung und Leistungsrückmeldung sind in den schulinternen Lehrplänen der Europaschule Ostendorf-Gymnasium verankert (vgl. jeweils Kapitel 2.3 der schulinternen Lehrpläne SI /G9). Diese basieren auf den Vorgaben der aktuellen Kernlehrpläne, nehmen Bezug auf die im Unterricht eingesetzten Lehrwerke und geben für alle Jahrgangsstufen konkrete Hinweise und Hilfen, auch in Bezug auf die Leistungsüberprüfung und -bewertung. Die einzelnen Fachschaften evaluieren ihre diesbezüglichen Vereinbarungen jährlich.
Pädagogische Konsequenzen der Leistungsbeurteilung
Insbesondere bei schwächeren Leistungen, die vielleicht die Schullaufbahn gefährden, erfolgt eine individuelle Beratung und Förderung. Hierzu dienen zunächst die Elternsprechtage, auf denen sowohl Eltern als auch Schülerinnen und Schüler frühzeitig erfahren, welche Stärken erkennbar sind, welche Lerninhalte weiterer Übung bedürfen und welche Bereiche der sonstigen Mitarbeit ausbaufähig sind.
Es werden Angebote zur Förderung unterbreitet, wie z.B. ein Training der Arbeitsstrukturen oder der Besuch der Hausaufgabenbetreuung in der Erprobungsstufe. Auch kann die individuelle Lernberatung sinnvoll sein, hierzu sind einige unserer Kolleginnen und Kollegen speziell ausgebildet (Verweis auf unsere Homepage wird folgen). In Einzelfällen empfehlen die Klassenleitungen besondere außerschulische Programme wie die Lernferien NRW oder die JuniorAkademie, welche sowohl für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler als auch für solche mit Lerndefiziten angeboten werden.
Mit den Zeugnissen erhalten unsere Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in Fächern mit nicht ausreichenden Leistungen eine konkrete Lern- und Förderempfehlung, um gezielt Lücken zu schließen und zukünftig erfolgreich mitarbeiten zu können.
Förderpläne erstellen die Klassenleitungen zum Halbjahr bei versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I. Anhand dieser Pläne arbeiten die Lernenden Inhalte zeitlich gestaffelt nach, um das Klassenziel zu erreichen. In einem gemeinsamen Gespräch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres klären Schülerin bzw. Schüler, Eltern und Klassenleitung das Vorgehen und die Zuständigkeiten genau ab.
Die Aufgabe der einzelnen Fachschaften ist es, im Sinne der Qualitätssicherung die Ergebnisse von Lernerfolgskontrollen, zentralen Lernstandserhebungen sowie Zentralabitur auszuwerten. Diese Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Leistungsbeurteilung bildet die Grundlage für weitere Unterrichts- und Qualitätsentwicklung und ist Aufgabe aller Kolleginnen und Kollegen.