Berichte
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – Antrag „Zuschuss gemeinschaftliches Mittagessen“
Am 29.03.2011 ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung der Sozialgesetzbücher II und XII in Kraft getreten. Dieses Gesetz beinhaltet die Möglichkeit, verschiedene, zusätzliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachene (bis 25 Jahren) zu gewähren.
Konkret werden unter anderem die Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsbetreuung in Schulen und Kindertageseinrichtungen aus öffentlichen Mitteln übernommen. …
Das vollständige Schreiben ist dem unten stehenden PDF-Dokument zu entnehmen.
Wichtig: Zuschüsse werden grundsätzlich erst vom Zeitpunkt der Antragstellung an gewährt. Ausnahmsweise können Eltern/Erziehungsberechtigte bzw. junge Erwachsene rückwirkend ab dem 01.01.2011 Zuschüsse zu den Kosten der Mittagsverpflegung erhalten, wenn Sie bis zum 01.07.2011 einen Zuschussantrag stellen.
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